Planungsgruppen Zimmerberg und Pfannenstil sabotieren den Seeuferweg
PLANERGRUPPE HECHT / NIEDERDORFSTRASSE 20 / CH-8001 ZÜRICH
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Zürich, den 3. November 2020
Medienmitteilung der Planergruppe Hecht
Einwendung gegen die Streichung des Seeuferweges im Richtplantext
Mit Erstaunen nimmt die Planergruppe Hecht Kenntnis von der Absicht der Zürcher Planungsgruppe Zimmerberg (ZPZ) den Begriff «Seeuferweg» im regionalen Richtplan Zimmerberg durch «Zürichseeweg» zu ersetzen. Mit der vorgeschlagenen Begriffsänderung auf regionaler Ebene wird offenbar das Ziel verfolgt, auch im kantonalen Richtplan das Wort «Seeuferweg» und damit den Ausdruck «Ufer» zu entfernen. Das widerspricht dem Grundsatz, dass die Planung der unteren Stufe der oberen zu entsprechen hat (§16 Abs.1 PBG). Die Elimierung des Begriffs «Seeuferweg» ist deshalb unzulässig. Die Planergruppe Hecht erwartet, von den Delegierten der ZPZ, dass sie diese unzulässige Änderung an ihrer nächsten Versammlung zurückzuweisen.
Hinter der Begriffsänderung steht offensichtlich die Absicht, den weiteren Ausbau des Seeuferweges gemäss Zürcher Strassengesetz zu verhindern oder zu erschweren. Dieses politisch fragwürdige Ziel verfolgen offenbar die beiden regionalen Planungsgruppen Zimmerberg und Pfannenstil, welche eigentlich die Aufgabe haben, «regionale und kommunale Aspekte» im Rahmen der kantonalen Richtplanung zu koordinieren. Bereits 2018 hat die Planungsgruppe Pfannenstil den Begriff «Seeuferweg» im Richtplan für das rechte Seeufer von der Öffentlichkeit unbemerkt durch «Zürichseeweg» ersetzt. Auf ihrer Website heisst es unter dem Suchbegriff «Zürichseeweg» unverblümt: «Der Begriff «Zürichseeweg» verdeutlicht, dass aus regionaler Sicht keine durchgehende Führung des Wegs am Seeufer zweckmässig und erwünscht ist.»
Planergruppe Hecht, Niederdorfstrasse 20, 8001 Zürich
Urs Esposito
Dipl. Architekt ETH/SIA