Uetikon will sein wertvollstes Grundstück privatisieren
Für ein Moratorium bei der Nutzung des Uetiker Seeanstosses
Am 13. September 2021 stimmt die Uetiker Bevölkerung an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung über die Gebietsentwicklung des gemeindeeigenen Seeareals ab. Seit das Gebiet zu Beginn des 19. Jahrhunderts von der Chemischen Fabrik übernommen wurde, war es durch hohe Zäune gesichert und für die Bevölkerung unzugänglich. Dies änderte sich erst im 21. Jahrhundert, als der Kanton das Areal übernahm um auf dessen östlicher Hälfte ein Gymnasium zu errichten. Den westlichen Teil überliess er der Gemeinde Uetikon, die es nun möglichst rasch versilbern möchte. Geht es nach den Plänen des Gemeinderates, so soll das Areal mit Wohnblocks bebaut werden, das würde kurzfristig Profit bringen. Bei Parteien und Organisationen scheint dieses Vorgehen auf wenig Widerstand zu stossen. Erstaunlicherweise wurde von keiner Seite die Forderung gestellt, dass Gebiet in öffentlichem Besitz zu belassen und einer kommunalen Nutzung (Sport, Kultur, Erholung) zuzuführen.
Dazu drängen sich einige Fragen auf:
– Im Gegensatz zu anderen Schweizer Seen wurden die Ufergrundstücke am rechten Zürichsee im Lauf der Jahre weitgehend privatisiert. Nur wenige Gemeinden verfügen heute noch über einen nennenswerten öffentlichen Seeanstoss. Wenn die Kommunen ihre Attraktivität behalten wollen, sollten deshalb die wenigen Landstücke die noch in öffentlichem Besitz sind, nicht weiter privatisiert werden. Eine zweite Chance für die Gemeinde Uetikon, das Land zu erwerben wird es nicht geben.
– Zürich und Rapperswil haben ihre Seeliegenschaften vollumfänglich zugänglich gemacht. Küsnacht, das als einzige rechtsufrige Gemeinde über einen grösseren öffentlichen Seeanstoss „Im Horn“ verfügt, hat diesen ebenfalls als Parkanlage zugänglich gemacht. Nicht vorstellbar, dass diese Orte ihren Seeanstoss privatisieren würden. Aber genau das plant der Gemeinderat von Uetikon.
– Es besteht überhaupt keine Eile das gemeindeeigene Seegrundstück zu veräussern. Mit einem MARSCHHALT könnten für ein paar Jahre Zwischennutzungen einziehen und Architekten und Siedlungsplaner hätten Zeit durchdachte Lösungen zu erarbeiten.
– Erfahrungsgemäss verdoppelt sich der Wert einer Liegenschaft alle 10 Jahre. Der heutige Wert von 26’000.– Fr. wäre bereits im Jahr 2032 auf 52’000.– Fr. und 2042 schon auf 104’000.– Fr. angewachsen. Mit Zuwarten könnte man also nur gewinnen. Das kurzfristige Gewinnstreben des Gemeinderates ist nicht verständlich, könnte sich noch rächen und die Abstimmenden vor ihren Nachfahren schlecht aussehen lassen.
– Statt landschaftlich wertvollen öffentlichen Grund zur Bebauung freizugeben, würde es mehr Sinn machen in den bestehenden Zentren eine höhere Nutzung zuzulassen.
Für ein Moratorium
Nach 200 Jahren des Wartens gibt es heute überhaupt keinen Grund für eine überhastete Entscheidung. Klüger wäre es, das gemeindeeigene Seegrundstück mit einem 5-jährigen MORATORIUM zu belegen und in eine Zwischennutzung zu überführen. Dieser Zeitraum sollte für planerische Überlegungen genutzt werden. Dabei könnten auch kommunale Nutzungen geprüft werden.
4. September 2021 Hannes Strebel